Mittwoch, 8. März 2006

Schlimm

... ist es um ein Land bestellt in dem so etwas möglich ist.

"Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend." (BVerfGE 7, 198-230 – Lüth)

Quelle bei Wikipedia